Organspende entscheiden - finastra in Herbolzheim

Organspende

 ‒ ja oder nein? 
 

Ein richtig oder falsch gibt es hier nicht und dennoch solltest Du eine Entscheidung treffen. 

Überlasse die Antwort darauf nicht Deinen Angehörigen, denn die Frage, ob sie richtig entschieden haben, werden sie nicht mehr los. 

 

Damit Du Deine Entscheidung treffen kannst, folgt hier eine Zusammenstellung aktueller Regelungen in einigen Ländern:

Deutschland

Organe und Gewebe dürfen nur dann nach dem Tod entnommen werden, wenn Du zu Lebzeiten zugestimmt hast. Liegt keine Entscheidung vor, werden Deine Angehörigen befragt und müssen entscheiden (Entscheidungslösung) .
 
Du kannst festlegen, welche Organe oder Gewebe entnommen werden dürfen und welche ausgeschlossen sind.
 
Folge diesem Link, um Deinen Organspendeausweis hier zu bestellen:

Andere Länder haben andere Regelungen, unabhängig davon, ob Du Dich privat oder beruflich dort aufhältst, ob kurzfristig oder dauerhaft.


Folglich: Wenn eine Person im Ausland verstirbt, wird sie nach der gesetzlichen Regelung des jeweiligen Landes behandelt, nicht nach der Regelung des Heimatlandes.

In Dänemark, Irland, Island, Litauen, Rumänien, Schweiz, Vereinigtes Königreich (Nordirland) gilt die erweiterte Zustimmungslösung:

Hier dürfen nur dann Organe und Gewebe entnommen werden, wenn die verstorbene Person aktiv zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt hat. Falls keine Dokumentation dieser Entscheidung vorliegt, werden die nächsten Angehörigen oder Bevollmächtigten gebeten, im Sinne der verstorbenen Person über Organ- und Gewebespende zu entscheiden.

In Belgien, Bulgarien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn, Vereinigtes Königreich (England, Wales, Schottland) gilt die Widerspruchslösung:

Hat die verstorbene Person einer Organspende zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen, z.B. in einem Widerspruchsregister, so können Organe und Gewebe zur Transplantation entnommen werden.
 
Damit Deine Entscheidung im jeweiligen Ausland akzeptiert wird, empfehle ich Dir, Deinen Organspendeausweis in der jeweiligen Landessprache bei Dir zu tragen. Vor Deinem nächsten Auslandsaufenthalt solltest Du unbedingt darauf achten.
 

Bestenfalls legst Du Deinen Organspendeausweis zu Deinem Personalausweis, Deiner Krankenversichertenkarte oder zu Deinen Reisedokumenten.

Du hast Fragen und möchtest Deine rechtliche Vorsorge rechtzeitig selbstbestimmt regeln?

Dann kontaktiere mich zu einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch.

Schreibe mir gerne eine WhatsApp-Nachricht an 0173 341 5766 oder eine Email an generationenberatung@finastra.de ,it dem Betreff: Notfallplanung und lass uns einen Beratungstermin finden,

  • online per Video-Beratung
  • persönlich bei Dir zu Hause wenn Du im Großraum Freiburg im Breisgau oder Offenburg (Ortenau) wohnst


Ich freue mich auf alle Deine Fragen und auf Dich.

Kontakt

Ich bin damit einverstanden, dass diese Daten zum Zweck der Kontaktaufnahme gespeichert und verarbeitet werden. Mir ist bekannt, dass ich meine Einwilligung jederzeit widerrufen kann.*

* Kennzeichnet erforderliche Felder
Ich danke Ihnen! Wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.

Telefon: +49 173 341 57 66

E-mail: info@finastra.eu

Anschrift: 

Weinstr. 23a
79336 Herbolzheim
 

Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.